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Ratgeber

Eine Immobilie geerbt – was nun?

Wer eine Immobilie erbt, steht oft vor grundlegenden Fragen – emotional wie organisatorisch. Eine der wichtigsten lautet: Was ist die Immobilie eigentlich wert? Denn der aktuelle Marktwert bildet die Grundlage für alle weiteren Überlegungen.

Älteres Paar bespricht Unterlagen zur geerbten Immobilie

Der erste Schritt: den Wert kennen

Ob Sie die Immobilie selbst behalten, Miterben auszahlen oder einen Verkauf in Betracht ziehen – ohne belastbare Wertermittlung lässt sich keine dieser Entscheidungen seriös treffen. Auch für die Erbschaftsteuer spielt der Wert eine zentrale Rolle: Das Finanzamt setzt den Wert nach standardisierten Verfahren an, der tatsächliche Marktwert kann davon abweichen. Eine fundierte, kostenfreie Erstbewertung schafft hier Klarheit.

Erbengemeinschaften: Chancen und Herausforderungen

Erbengemeinschaften sind oft eine Übergangslösung. Gerade wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört, entstehen schnell komplexe Situationen: Sanierungsbedarf, Erben im Ausland oder sich wandelnde Familienverhältnisse. Das Ziel sollte eine faire, tragfähige Lösung für alle Beteiligten sein. In vielen Fällen ist ein gemeinsamer Verkauf zum Marktwert der beste Weg – transparent, gerecht und mit klarer Perspektive.

Wichtige Fristen und Formalitäten

  • Erbschein oder notarielles Testament: Grundlage für die Grundbuchberichtigung.
  • Grundbuchberichtigung: innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
  • Erbschaftsteuererklärung: Das Finanzamt fordert sie in der Regel aktiv an; die Anzeigepflicht des Erwerbs gilt innerhalb von drei Monaten.
  • Ausschlagung: nur innerhalb von sechs Wochen möglich – relevant bei überschuldetem Nachlass.

Behalten, vermieten oder verkaufen?

Jeder Weg hat Konsequenzen: Selbstnutzung kann erbschaftsteuerlich begünstigt sein, Vermietung schafft laufende Einnahmen, bindet aber Kapital und Verantwortung. Ein Verkauf schafft klare Verhältnisse – gerade in Erbengemeinschaften. Wir unterstützen Sie mit einer fundierten, kostenfreien Wertermittlung und beraten Sie auf Wunsch unverbindlich zu Ihren Optionen.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihre Erbimmobilie

Diskret, unverbindlich und ohne Verpflichtung zur Beauftragung – wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.

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Vivienne van Tol, Gründerin von VAN TOL Immobilien
Ihre Ansprechpartnerin

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Das erste Beratungsgespräch und die Bewertung Ihrer Immobilie sind für Sie kostenfrei – und verpflichten Sie nicht zur Beauftragung.

Vivienne van Tol

Gründerin & Inhaberin

+49 (0) 151 46 322 884
v.vantol@vantol-immobilien.de

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Was kostet die Immobilienbewertung bei VAN TOL?

Das erste Beratungsgespräch sowie die marktgerechte und präzise Bewertung Ihrer Immobilie sind für Sie kostenfrei und verpflichten Sie nicht zur Beauftragung. Für Gutachten mit rechtlicher Relevanz (z. B. für Gericht oder Finanzamt) vermitteln wir zertifizierte Sachverständige aus unserem Netzwerk.

Wie genau sind Ihre Wertermittlungen?

Von VAN TOL realisierte Verkäufe weichen durchschnittlich nur 2,8 % von dem durch uns ermittelten Wert ab. Grundlage sind Vergleichsdaten aus dem direkten Umfeld, die Besichtigung vor Ort und unsere regionale Markterfahrung.

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?

Das hängt von Objekt, Lage und Preisstrategie ab. Durch unsere Kundendatei mit vorgemerkten, geprüften Interessenten vermitteln wir viele Objekte bereits vor der öffentlichen Vermarktung. Im Schnitt verkaufen wir 98 % aller beauftragten Objekte erfolgreich.

Kann ich meine Immobilie auch diskret verkaufen?

Ja. Ob diskret im Hintergrund oder mit starker Sichtbarkeit: Gemeinsam finden wir den Weg, der zu Ihrer persönlichen Situation passt. Bei der stillen Vermarktung sprechen wir ausschließlich vorgemerkte Interessenten direkt an – ohne Portale und ohne Verkaufsschild.

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